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    NEUESTE BEITRÄGE

    Baustelle Arbeit

    Das Thema „Baustelle Arbeit“ ist in der Schweiz von grosser Bedeutung. In den letzten Jahren hat die Nachfrage nach Arbeitskräften in der Baubranche in der Schweiz deutlich zugenommen. Besonders der Wohnungsbau boomt, aber auch Grossbauprojekte wie der Bahnhof Löwenstrasse in Zürich oder umgebung Luzern verlangen nach Fachkräften.

    Die Arbeit auf einer Baustelle erfordert nicht nur körperliche Anstrengung, sondern auch spezifisches Wissen und Fähigkeiten. Dazu gehört beispielsweise das Lesen von Bauplänen, das Bedienen von Maschinen und Geräten sowie handwerkliches Geschick. Die Nachfrage nach qualifizierten Arbeitern ist entsprechend gross.

    Eine Möglichkeit, eine Stelle auf einer Baustelle in der Schweiz zu finden, ist die Stellenvermittlung Happy Job. Happy Job bietet Arbeitsuchenden eine gezielte Vermittlung von Jobs in verschiedenen Bau Branchen und Berufsfeldern. Bei der Suche nach einer Stelle auf einer Baustelle berücksichtigt die Stellenvermittlung die individuellen Wünsche und Anforderungen der Arbeitssuchenden.

    Zum Angebot von Happy Job gehört auch eine umfassende Beratung bei der Erstellung von Bewerbungsunterlagen sowie eine gezielte Unterstützung bei der Vorbereitung auf Vorstellungsgespräche. Auf diese Weise gelingt es vielen Arbeitssuchenden, eine Stelle auf einer Baustelle zu finden und langfristig erfolgreich zu sein.

    Insgesamt bietet die Arbeit auf einer Baustelle eine abwechslungsreiche und anspruchsvolle Tätigkeit. Mit der Unterstützung von Happy Job gelingt es vielen Arbeitssuchenden, eine Stelle zu finden, die ihren individuellen Anforderungen entspricht und eine Perspektive für die Zukunft bietet.

    Sind Sie auf der Suche Suche nach Arbeit?

    Für uns bedeutet zeitgemässes Personalmanagement, stets den Bedürfnissen unserer Kunden gerecht zu werden. Wir halten uns flexibel und bleiben immer im Vorausdenken – damit wir unsere Ziele stets erreichen!

    Sind Sie Student, Berufsanfänger, Wiedereinsteiger oder eine erfahrene Fach- oder Führungskraft?

    Bei Happy Job AG finden Sie die ideale temporäre Stelle, die perfekt auf Ihre Fähigkeiten zugeschnitten ist und Ihnen auf ganzer Linie entspricht. Denn wir bieten passende Positionen in sämtlichen Berufsfeldern.

    Ein Temporäreinsatz kann je nach Bedarf befristet oder unbefristet sein und bietet die Möglichkeit, beispielsweise eine temporäre Lücke im Lebenslauf zu schliessen. Durch eine solche Anstellung ergeben sich oftmals bessere Chancen auf eine künftige Festanstellung, da man wertvolle Erfahrungen sammeln und neue Fähigkeiten erlernen kann.

    Sie möchten in der Schweiz arbeiten und sind EU/ETFA-Bürger?

    Keine Panik! Das Eintreten ins Land wird für Sie zum Kinderspiel. Wir geben unser Bestes, um Ihnen ein rundum zufriedenstellendes Erlebnis zu garantieren – sei es in Bezug auf Ihre Unterbringung oder das Genehmigungsverfahren.

    Auf der Suche nach einer Unterkunft?

    Die Happy Job AG bietet Ihnen kostenfreie Unterstützung bei der Suche nach einer passenden Unterkunft, Pension oder einem Hotel an, bevor Sie Ihre neue Stelle antreten. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Mietkosten von Ihnen selbst zu tragen sind und Sie auch persönlich für mögliche Beschädigungen haften. In diesem Bereich überlassen wir Ihnen gerne die Verantwortung.

    Suchen Sie eine Mietwohnung?

    In Sachen Wohnungssuche unterscheidet sich die Schweiz nicht gross von Deutschland. Sie können in Inseratblättern, Zeitungen, an öffentlichen Anschlagbrettern oder auch online fündig werden. Auf der Suche nach Ihrem passenden Domizil sind Sie bei den bekannten Online-Plattformen wie www.immobilienscout24.ch oder www.homegate.ch gut aufgehoben.

    Faustregel: Die Miete sollte nicht mehr als 1/3 des monatlichen Gehaltes betragen!

    Bewilligungen

    Die Personenfreizügigkeit garantiert gleiche Lebens-, Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen für EU-Bürger und Schweizer, und das ohne jegliche Diskriminierung, sowohl in der Schweiz als auch in der EU. Nach einer Übergangsfrist haben alle Bürgerinnen und Bürger dieselben Rechte und Pflichten, was zu einem gestärkten Zusammenhalt innerhalb Europas führt.

    Aufenthalts- und Grenzgängerbewilligung

    Wer hat Anspruch auf eine Aufenthalts- oder Grenzgängerbewilligung in der Schweiz?

    Als EU-Bürger*in geniesst man das Recht, in die faszinierende Schweiz einzureisen. Um das Aufenthaltsrecht zu bestätigen, muss allerdings eine Aufenthaltsbewilligung im Empfangsstaat beantragt werden. Doch keine Sorge: Jeder*r Ausländer*in hat das Recht, unabhängig von einer Erwerbstätigkeit, langfristig in der Schweiz zu bleiben. Aber wann genau sollte man diese Bewilligung beantragen?

    Die Bewilligungspflicht für Aufenthalte zur Erwerbs- oder Nichterwerbstätigkeit tritt erst nach 90 Tagen oder drei Monaten im Kalenderjahr in der Schweiz in Kraft. Vorher gilt lediglich eine Meldepflicht (siehe Anleitung zum Meldeverfahren).

    Unter folgendem Link haben Sie die Möglichkeit, die Bewilligungsgesuche bequem und unkompliziert im pdf.-Format auszufüllen: FORMULAR. Bei Fragen und Unsicherheiten stehen wir von Happy Job AG selbstverständlich gerne zur Verfügung, um Sie beim Ausfüllen und Einreichen Ihres Antrags zu unterstützen. Freuen Sie sich auf eine schnelle und reibungslose Bearbeitung Ihres Gesuchs.

    Meldepflicht

    Falls Sie kürzlich in die Schweiz gereist sind, sollten Sie beachten, dass innerhalb der ersten acht Tage nach Ihrer Ankunft in Ihrem Wohnort eine Anmeldung erforderlich ist. Dies ist eine wichtige Voraussetzung dafür, dass Sie eine Erwerbstätigkeit ausüben dürfen. Verpassen Sie nicht die Frist und stellen Sie sicher, dass Sie alle notwendigen Schritte zur Erfüllung Ihrer Meldepflicht unternehmen.

    „Bitte beachten Sie, dass die Meldepflicht unbedingt einzuhalten ist, wenn Sie als EU-Ausländer bis zu maximal 90 Tage im Jahr in der Schweiz arbeiten möchten. Eine Verletzung dieser Vorschrift stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Busse von bis zu 2.000 Franken geahndet werden. Aber wofür genau ist das Meldeverfahren überhaupt notwendig? Ganz einfach: Es dient dazu sicherzustellen, dass Ihre Erwerbstätigkeit in der Schweiz rechtmässig erfolgt und somit keine Gefahr für das Land und seine Bürger darstellt. Bitte nehmen Sie diese Vorschriften ernst und führen Sie das Meldeverfahren gewissenhaft durch.“

    Während eines 90-tägigen Aufenthalts in der Schweiz ohne Arbeitserlaubnis kann man einer Meldepflicht unterliegen. Der Arbeitgeber muss vor Arbeitsantritt die Meldung an die zuständige kantonale Behörde mit dem offiziellen Formular übermitteln. Im Falle einer Kontrolle durch die Polizei bei einem Arbeitseinsatz können sich Ausländer mithilfe des Meldeverfahrens ausweisen.

    Die Polizei kann somit feststellen, dass Sie eine legale Beschäftigung ausüben. Sollte ein ausländischer Arbeitnehmer keine Meldung vorweisen können, wird er/sie zum nächstgelegenen Polizeiposten begleitet. Wenn Sie bereits die 90-tägige Meldefrist überschritten haben und weiterhin in der Schweiz arbeiten möchten, müssen Sie eine Genehmigung (B, L, F) beantragen. Dieses Antragsverfahren erfolgt beim Amt für Migration (siehe oben – Aufenthalts- und Grenzgängerbewilligungen), jedoch kann es 1-2 Wochen dauern, bis eine Antwort eintrifft.

    Führerschein

    Es ist unerlässlich, dass ein ausländischer Führerschein der Klasse B innerhalb eines Jahres gegen einen schweizerischen Führerschein ausgetauscht wird. Sollte eine höhere Führerscheinkategorie vorliegen, wird eine medizinische Untersuchung durch einen zugelassenen Vertrauensarzt erforderlich. Ein einfacher Sehtest reicht jedoch aus, wenn keine weiteren Kategorien vorhanden sind. Wir betonen die Wichtigkeit des rechtzeitigen Austauschs, um eine reibungslose Fortsetzung Ihrer Fahrerlaubnis in der Schweiz zu gewährleisten.

    Niederlassungen

    Niedergelassene sind Personen aus dem Ausland, die nach einer fünf- oder zehnjährigen Aufenthaltsdauer in der Schweiz die Niederlassungsbewilligung erhalten haben. Dank dieser Genehmigung ist das Aufenthaltsrecht uneingeschränkt und unterliegt keinerlei Bedingungen. Die Verleihung der Bewilligung erfolgt durch die zuständigen kantonalen Behörden, wobei das Bundesamt für Migration ein Mindestdatum festlegt.

    Familienzulagen

    Als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin haben Sie Anspruch auf Familienzulagen gemäss dem Bundesgesetz für Familienzulagen (FamZG) sowie den kantonal geltenden Gesetzen. Für Kinder bis 16 Jahre beträgt die Familienzulage gemäss FamZG mindestens CHF 200.00 pro Monat (Kinderzulage) und für 16- bis 25-jährige Kinder und Jugendliche mindestens CHF 250.00 pro Monat (Ausbildungszulage). Für dasselbe Kind wird nur eine Zulage derselben Art ausgeschüttet. Einige Kantone können höhere Mindestansätze vorsehen. Die Familienzulage wird monatlich zusammen mit Ihrem Lohn ausgezahlt. Zur Beantragung der Familienzulagen legen Sie bei Stellenantritt oder Geburt des Kindes einfach Ihren Familienausweis vor. Greifen Sie noch heute zu Ihren Vorteilen als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin und sichern Sie sich die Familienzulagen, auf die Sie Anspruch haben.

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    NICHT VERPASSEN

    Das Thema "Baustelle Arbeit" ist in der Schweiz von grosser Bedeutung. In den letzten Jahren hat die Nachfrage nach Arbeitskräften in der Baubranche in der Schweiz deutlich zugenommen. Besonders der Wohnungsbau boomt, aber auch Grossbauprojekte wie der Bahnhof Löwenstrasse in Zürich oder umgebung Luzern verlangen nach Fachkräften. Die Arbeit auf einer Baustelle erfordert nicht nur körperliche Anstrengung, sondern auch spezifisches Wissen und Fähigkeiten. Dazu gehört beispielsweise das Lesen von Bauplänen, das Bedienen von Maschinen und Geräten sowie handwerkliches Geschick. Die Nachfrage nach qualifizierten Arbeitern ist entsprechend gross. Eine Möglichkeit, eine Stelle auf einer Baustelle in der Schweiz zu finden, ist die Stellenvermittlung Happy Job. Happy Job bietet Arbeitsuchenden eine gezielte Vermittlung von Jobs in verschiedenen Bau Branchen und Berufsfeldern. Bei der Suche nach einer Stelle auf einer Baustelle berücksichtigt die Stellenvermittlung die individuellen Wünsche und Anforderungen der Arbeitssuchenden. Zum Angebot von Happy Job gehört auch eine umfassende Beratung bei der Erstellung von Bewerbungsunterlagen sowie eine gezielte Unterstützung bei der Vorbereitung auf Vorstellungsgespräche. Auf diese Weise gelingt es vielen Arbeitssuchenden, eine Stelle auf einer Baustelle zu finden und langfristig erfolgreich zu sein. Insgesamt bietet die Arbeit auf einer Baustelle eine abwechslungsreiche und anspruchsvolle Tätigkeit. Mit der Unterstützung von Happy Job gelingt es vielen Arbeitssuchenden, eine Stelle zu finden, die ihren individuellen Anforderungen entspricht und eine Perspektive für die Zukunft bietet.

    Sind Sie auf der Suche Suche nach Arbeit?

    Für uns bedeutet zeitgemässes Personalmanagement, stets den Bedürfnissen unserer Kunden gerecht zu werden. Wir halten uns flexibel und bleiben immer im Vorausdenken – damit wir unsere Ziele stets erreichen!

    Sind Sie Student, Berufsanfänger, Wiedereinsteiger oder eine erfahrene Fach- oder Führungskraft?

    Bei Happy Job AG finden Sie die ideale temporäre Stelle, die perfekt auf Ihre Fähigkeiten zugeschnitten ist und Ihnen auf ganzer Linie entspricht. Denn wir bieten passende Positionen in sämtlichen Berufsfeldern. Ein Temporäreinsatz kann je nach Bedarf befristet oder unbefristet sein und bietet die Möglichkeit, beispielsweise eine temporäre Lücke im Lebenslauf zu schliessen. Durch eine solche Anstellung ergeben sich oftmals bessere Chancen auf eine künftige Festanstellung, da man wertvolle Erfahrungen sammeln und neue Fähigkeiten erlernen kann.

    Sie möchten in der Schweiz arbeiten und sind EU/ETFA-Bürger?

    Keine Panik! Das Eintreten ins Land wird für Sie zum Kinderspiel. Wir geben unser Bestes, um Ihnen ein rundum zufriedenstellendes Erlebnis zu garantieren – sei es in Bezug auf Ihre Unterbringung oder das Genehmigungsverfahren.

    Auf der Suche nach einer Unterkunft?

    Die Happy Job AG bietet Ihnen kostenfreie Unterstützung bei der Suche nach einer passenden Unterkunft, Pension oder einem Hotel an, bevor Sie Ihre neue Stelle antreten. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Mietkosten von Ihnen selbst zu tragen sind und Sie auch persönlich für mögliche Beschädigungen haften. In diesem Bereich überlassen wir Ihnen gerne die Verantwortung.

    Suchen Sie eine Mietwohnung?

    In Sachen Wohnungssuche unterscheidet sich die Schweiz nicht gross von Deutschland. Sie können in Inseratblättern, Zeitungen, an öffentlichen Anschlagbrettern oder auch online fündig werden. Auf der Suche nach Ihrem passenden Domizil sind Sie bei den bekannten Online-Plattformen wie www.immobilienscout24.ch oder www.homegate.ch gut aufgehoben. Faustregel: Die Miete sollte nicht mehr als 1/3 des monatlichen Gehaltes betragen!

    Bewilligungen

    Die Personenfreizügigkeit garantiert gleiche Lebens-, Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen für EU-Bürger und Schweizer, und das ohne jegliche Diskriminierung, sowohl in der Schweiz als auch in der EU. Nach einer Übergangsfrist haben alle Bürgerinnen und Bürger dieselben Rechte und Pflichten, was zu einem gestärkten Zusammenhalt innerhalb Europas führt.

    Aufenthalts- und Grenzgängerbewilligung

    Wer hat Anspruch auf eine Aufenthalts- oder Grenzgängerbewilligung in der Schweiz? Als EU-Bürger*in geniesst man das Recht, in die faszinierende Schweiz einzureisen. Um das Aufenthaltsrecht zu bestätigen, muss allerdings eine Aufenthaltsbewilligung im Empfangsstaat beantragt werden. Doch keine Sorge: Jeder*r Ausländer*in hat das Recht, unabhängig von einer Erwerbstätigkeit, langfristig in der Schweiz zu bleiben. Aber wann genau sollte man diese Bewilligung beantragen? Die Bewilligungspflicht für Aufenthalte zur Erwerbs- oder Nichterwerbstätigkeit tritt erst nach 90 Tagen oder drei Monaten im Kalenderjahr in der Schweiz in Kraft. Vorher gilt lediglich eine Meldepflicht (siehe Anleitung zum Meldeverfahren). Unter folgendem Link haben Sie die Möglichkeit, die Bewilligungsgesuche bequem und unkompliziert im pdf.-Format auszufüllen: FORMULAR. Bei Fragen und Unsicherheiten stehen wir von Happy Job AG selbstverständlich gerne zur Verfügung, um Sie beim Ausfüllen und Einreichen Ihres Antrags zu unterstützen. Freuen Sie sich auf eine schnelle und reibungslose Bearbeitung Ihres Gesuchs.

    Meldepflicht

    Falls Sie kürzlich in die Schweiz gereist sind, sollten Sie beachten, dass innerhalb der ersten acht Tage nach Ihrer Ankunft in Ihrem Wohnort eine Anmeldung erforderlich ist. Dies ist eine wichtige Voraussetzung dafür, dass Sie eine Erwerbstätigkeit ausüben dürfen. Verpassen Sie nicht die Frist und stellen Sie sicher, dass Sie alle notwendigen Schritte zur Erfüllung Ihrer Meldepflicht unternehmen. "Bitte beachten Sie, dass die Meldepflicht unbedingt einzuhalten ist, wenn Sie als EU-Ausländer bis zu maximal 90 Tage im Jahr in der Schweiz arbeiten möchten. Eine Verletzung dieser Vorschrift stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Busse von bis zu 2.000 Franken geahndet werden. Aber wofür genau ist das Meldeverfahren überhaupt notwendig? Ganz einfach: Es dient dazu sicherzustellen, dass Ihre Erwerbstätigkeit in der Schweiz rechtmässig erfolgt und somit keine Gefahr für das Land und seine Bürger darstellt. Bitte nehmen Sie diese Vorschriften ernst und führen Sie das Meldeverfahren gewissenhaft durch." Während eines 90-tägigen Aufenthalts in der Schweiz ohne Arbeitserlaubnis kann man einer Meldepflicht unterliegen. Der Arbeitgeber muss vor Arbeitsantritt die Meldung an die zuständige kantonale Behörde mit dem offiziellen Formular übermitteln. Im Falle einer Kontrolle durch die Polizei bei einem Arbeitseinsatz können sich Ausländer mithilfe des Meldeverfahrens ausweisen. Die Polizei kann somit feststellen, dass Sie eine legale Beschäftigung ausüben. Sollte ein ausländischer Arbeitnehmer keine Meldung vorweisen können, wird er/sie zum nächstgelegenen Polizeiposten begleitet. Wenn Sie bereits die 90-tägige Meldefrist überschritten haben und weiterhin in der Schweiz arbeiten möchten, müssen Sie eine Genehmigung (B, L, F) beantragen. Dieses Antragsverfahren erfolgt beim Amt für Migration (siehe oben - Aufenthalts- und Grenzgängerbewilligungen), jedoch kann es 1-2 Wochen dauern, bis eine Antwort eintrifft.

    Führerschein

    Es ist unerlässlich, dass ein ausländischer Führerschein der Klasse B innerhalb eines Jahres gegen einen schweizerischen Führerschein ausgetauscht wird. Sollte eine höhere Führerscheinkategorie vorliegen, wird eine medizinische Untersuchung durch einen zugelassenen Vertrauensarzt erforderlich. Ein einfacher Sehtest reicht jedoch aus, wenn keine weiteren Kategorien vorhanden sind. Wir betonen die Wichtigkeit des rechtzeitigen Austauschs, um eine reibungslose Fortsetzung Ihrer Fahrerlaubnis in der Schweiz zu gewährleisten.

    Niederlassungen

    Niedergelassene sind Personen aus dem Ausland, die nach einer fünf- oder zehnjährigen Aufenthaltsdauer in der Schweiz die Niederlassungsbewilligung erhalten haben. Dank dieser Genehmigung ist das Aufenthaltsrecht uneingeschränkt und unterliegt keinerlei Bedingungen. Die Verleihung der Bewilligung erfolgt durch die zuständigen kantonalen Behörden, wobei das Bundesamt für Migration ein Mindestdatum festlegt.

    Familienzulagen

    Als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin haben Sie Anspruch auf Familienzulagen gemäss dem Bundesgesetz für Familienzulagen (FamZG) sowie den kantonal geltenden Gesetzen. Für Kinder bis 16 Jahre beträgt die Familienzulage gemäss FamZG mindestens CHF 200.00 pro Monat (Kinderzulage) und für 16- bis 25-jährige Kinder und Jugendliche mindestens CHF 250.00 pro Monat (Ausbildungszulage). Für dasselbe Kind wird nur eine Zulage derselben Art ausgeschüttet. Einige Kantone können höhere Mindestansätze vorsehen. Die Familienzulage wird monatlich zusammen mit Ihrem Lohn ausgezahlt. Zur Beantragung der Familienzulagen legen Sie bei Stellenantritt oder Geburt des Kindes einfach Ihren Familienausweis vor. Greifen Sie noch heute zu Ihren Vorteilen als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin und sichern Sie sich die Familienzulagen, auf die Sie Anspruch haben.