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    NEUESTE BEITRÄGE

    Dienstbarkeiten im Baurecht

    Wie lange bleibt ein „Recht auf Aussicht“ gültig?

    Bei Bauvorhaben wird oft ein sogenanntes „Recht auf Aussicht“ geltend gemacht. Obwohl es kein gesetzlich verankertes Recht darauf gibt, könnten alte zivilrechtliche Vereinbarungen (so genannte Dienstbarkeiten im Grundbuch) ein solches Recht festlegen. Diese Vereinbarungen, die in der Vergangenheit oft sinnvoll waren, können Jahre später ein Bauprojekt blockieren.

    Was sind Dienstbarkeiten im Baurecht?

    Dienstbarkeiten sind im Schweizer Zivilrecht festgelegte Rechte, die einem Grundstückseigentümer zugunsten eines anderen Grundstücks gewährt werden. Diese Rechte betreffen oft die Nutzung von Grundstücken, etwa im Hinblick auf den Aussichtsschutz, und können in einem Grundbuch eingetragen werden.

    Der Einfluss von Dienstbarkeiten auf Bauvorhaben

    In der Schweiz wurden Dienstbarkeiten, die den Aussichtsschutz betreffen, in der Regel nicht zeitlich begrenzt oder regelmäßig überprüft. Ein bekanntes Beispiel ist die alte Höhenbeschränkung für das Gebäude „Alte Post“ in Vitznau LU, die 1892 im Grundbuch eingetragen wurde, um die Aussicht auf den See zu schützen. Obwohl das Hotel auf dem berechtigten Grundstück abgerissen wurde und Mehrfamilienhäuser gebaut wurden, blieb diese Höhenbeschränkung bestehen.

    Wie lange gelten Dienstbarkeiten?

    Das Fehlen von zeitlichen Begrenzungen für Dienstbarkeiten im Baurecht stellt eine wichtige Frage: Wie lange darf ein „schützenswertes Interesse“, wie beispielsweise der Aussichtsschutz, tatsächlich bestehen? Grundsätzlich gilt im Schweizer Zivilrecht, dass es keine unbefristeten Rechte gibt. Auch Baurechte sind auf maximal 100 Jahre begrenzt. Das Fehlen von Fristen für Dienstbarkeiten kann jedoch das Eigentum der Grundstücksbesitzer erheblich einschränken, insbesondere wenn alte Vereinbarungen nicht regelmäßig überprüft oder angepasst werden.

    Fazit und rechtliche Beratung

    Für die Klärung solcher Fragen ist es ratsam, eine anwaltliche oder notarielle Beratung in Anspruch zu nehmen, um die Dienstbarkeit zu prüfen oder gegebenenfalls zu ändern. Dies gilt besonders bei Bauvorhaben, die durch alte Dienstbarkeiten im Grundbuch blockiert werden könnten. Nur so können Grundstückseigentümer sicherstellen, dass Ihre Bauprojekte nicht unnötig durch veraltete Rechte gefährdet werden.

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