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    Familienrecht

    Unterhaltsberechnung bei Scheidung in der Schweiz – Das müssen Sie wissen

    Erfahren Sie, wie in der Schweiz die Unterhaltsbeiträge bei einer Scheidung berechnet werden – inklusive Kinderunterhalt und nachehelichem Unterhalt. Unsere erfahrenen Anwältinnen und Anwälte geben Ihnen einen kompakten Überblick über die wichtigsten Grundlagen.

    Wie wird der Unterhalt bei einer Scheidung berechnet?

    Im Schweizer Scheidungsrecht erfolgt die Berechnung der Unterhaltsbeiträge nach einem standardisierten Verfahren. Dabei werden sowohl Kindesunterhalt als auch nachehelicher Unterhalt berücksichtigt. Hier fassen wir die Grundprinzipien (verkürzt und allgemein) zusammen.

    Berechnungsmethode bei Unterhaltszahlungen

    Die Unterhaltsberechnung erfolgt in zwei Schritten nach dem sogenannten Zweistufenmodell mit Überschussverteilung:

    1. Ermittlung des Gesamteinkommens aller beteiligten Personen.
    2. Festlegung des Bedarfs: Hierzu zählen unter anderem Grundbetrag, Wohnkosten, Krankenversicherung (obligatorisch und freiwillig), Berufsauslagen, Versicherungspauschale, Kommunikationspauschale, Serafe-Gebühren, Steuern, Besuchsrechtskosten sowie gegebenenfalls Schuldzinsen und Tilgungen.

    Anschliessend wird das Gesamteinkommen dem Gesamtbedarf gegenübergestellt. Ein allfälliger Überschuss wird zwischen den Parteien aufgeteilt.

    Kinderunterhalt in der Schweiz

    Familienrecht: Betreut ein Elternteil das Kind hauptsächlich, wird neben dem Barunterhalt auch ein Betreuungsunterhalt berechnet. Dieser dient zum Ausgleich der eingeschränkten Erwerbsfähigkeit infolge der Kinderbetreuung.

    Das Bundesgericht wendet dabei das Schulstufenmodell an:

    • Ab Schuleintritt: Erwerbspflicht von 50 %
    • Ab Sekundarstufe I: 80 %
    • Ab dem 16. Lebensjahr des Kindes: 100 %

    Der Betreuungsunterhalt entspricht der Differenz zwischen dem tatsächlichen Einkommen des betreuenden Elternteils und dessen festgelegtem Bedarf.

    Nachehelicher Unterhalt: Wann besteht Anspruch?

    Ein Ehegatte hat dann Anspruch auf nachehelichen Unterhalt, wenn ihm oder ihr nicht zugemutet werden kann, selbst für den eigenen Lebensunterhalt inklusive Altersvorsorge aufzukommen.

    Die Höhe und Dauer richten sich nach gesetzlichen Kriterien wie:

    • Ehe- und Aufgabenteilung
    • Ehedauer
    • Lebensstandard während der Ehe
    • Alter und Gesundheit der Ehegatten
    • Einkommens- und Vermögensverhältnisse
    • Betreuung gemeinsamer Kinder
    • Berufliche Ausbildung und Altersvorsorge

    Familienrecht: Grundsätzlich verfolgt das Scheidungsrecht das Prinzip des „Clean Break“, wonach beide Ehepartner nach der Scheidung finanziell eigenständig sein sollen.

    Wie lange besteht eine Unterhaltspflicht?

    • Nachehelicher Unterhalt wird bei klassischen Rollenteilungen meist befristet zugesprochen, etwa bis zur Volljährigkeit der Kinder oder für die Dauer des ehelichen Zusammenlebens. In Ausnahmefällen kann er bis zur Pensionierung dauern.
    • Kinderunterhalt ist bis zur Volljährigkeit oder dem Abschluss einer angemessenen Erstausbildung geschuldet.

    Beispiel für die Berechnung nachehelichen Unterhalts

    Angenommen:

    • Der unterhaltspflichtige Ehegatte verdient CHF 5’000.–.
    • Der berechtigte Ehegatte erzielt CHF 2’000.–.
    • Beide haben einen Bedarf von je CHF 3’500.–.

    In diesem Fall würde ein Unterhaltsanspruch von CHF 1’500.– bestehen.

    Sollte das Einkommen nicht zur Deckung des gesamten Bedarfs ausreichen, liegt ein Mankofall vor. Das Gericht kann in solchen Fällen das Manko feststellen – der Fehlbetrag kann dann unter Umständen über die Sozialhilfe gedeckt werden. Zuvor wird geprüft, ob die Erwerbsfähigkeit beider Parteien vollständig ausgeschöpft wurde.

    Fazit: Unterhaltsberechnung ist individuell

    Familienrecht: Die Berechnung von Unterhaltsbeiträgen im Schweizer Scheidungsrecht ist komplex und vom Einzelfall abhängig. Für eine faire und rechtssichere Regelung empfiehlt sich die Unterstützung durch spezialisierte Fachpersonen.

    Benötigen Sie rechtliche Beratung bei Trennung oder Scheidung?
    Unsere erfahrenen Anwältinnen und Anwälte stehen Ihnen gerne zur Seite – kompetent, diskret und zielorientiert.

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    Wie wird der Unterhalt bei einer Scheidung berechnet?

    Im Schweizer Scheidungsrecht erfolgt die Berechnung der Unterhaltsbeiträge nach einem standardisierten Verfahren. Dabei werden sowohl Kindesunterhalt als auch nachehelicher Unterhalt berücksichtigt. Hier fassen wir die Grundprinzipien (verkürzt und allgemein) zusammen.

    Berechnungsmethode bei Unterhaltszahlungen

    Die Unterhaltsberechnung erfolgt in zwei Schritten nach dem sogenannten Zweistufenmodell mit Überschussverteilung:
    1. Ermittlung des Gesamteinkommens aller beteiligten Personen.
    2. Festlegung des Bedarfs: Hierzu zählen unter anderem Grundbetrag, Wohnkosten, Krankenversicherung (obligatorisch und freiwillig), Berufsauslagen, Versicherungspauschale, Kommunikationspauschale, Serafe-Gebühren, Steuern, Besuchsrechtskosten sowie gegebenenfalls Schuldzinsen und Tilgungen.
    Anschliessend wird das Gesamteinkommen dem Gesamtbedarf gegenübergestellt. Ein allfälliger Überschuss wird zwischen den Parteien aufgeteilt.

    Kinderunterhalt in der Schweiz

    Familienrecht: Betreut ein Elternteil das Kind hauptsächlich, wird neben dem Barunterhalt auch ein Betreuungsunterhalt berechnet. Dieser dient zum Ausgleich der eingeschränkten Erwerbsfähigkeit infolge der Kinderbetreuung. Das Bundesgericht wendet dabei das Schulstufenmodell an:
    • Ab Schuleintritt: Erwerbspflicht von 50 %
    • Ab Sekundarstufe I: 80 %
    • Ab dem 16. Lebensjahr des Kindes: 100 %
    Der Betreuungsunterhalt entspricht der Differenz zwischen dem tatsächlichen Einkommen des betreuenden Elternteils und dessen festgelegtem Bedarf.

    Nachehelicher Unterhalt: Wann besteht Anspruch?

    Ein Ehegatte hat dann Anspruch auf nachehelichen Unterhalt, wenn ihm oder ihr nicht zugemutet werden kann, selbst für den eigenen Lebensunterhalt inklusive Altersvorsorge aufzukommen. Die Höhe und Dauer richten sich nach gesetzlichen Kriterien wie:
    • Ehe- und Aufgabenteilung
    • Ehedauer
    • Lebensstandard während der Ehe
    • Alter und Gesundheit der Ehegatten
    • Einkommens- und Vermögensverhältnisse
    • Betreuung gemeinsamer Kinder
    • Berufliche Ausbildung und Altersvorsorge
    Familienrecht: Grundsätzlich verfolgt das Scheidungsrecht das Prinzip des "Clean Break", wonach beide Ehepartner nach der Scheidung finanziell eigenständig sein sollen.

    Wie lange besteht eine Unterhaltspflicht?

    • Nachehelicher Unterhalt wird bei klassischen Rollenteilungen meist befristet zugesprochen, etwa bis zur Volljährigkeit der Kinder oder für die Dauer des ehelichen Zusammenlebens. In Ausnahmefällen kann er bis zur Pensionierung dauern.
    • Kinderunterhalt ist bis zur Volljährigkeit oder dem Abschluss einer angemessenen Erstausbildung geschuldet.

    Beispiel für die Berechnung nachehelichen Unterhalts

    Angenommen:
    • Der unterhaltspflichtige Ehegatte verdient CHF 5'000.–.
    • Der berechtigte Ehegatte erzielt CHF 2'000.–.
    • Beide haben einen Bedarf von je CHF 3'500.–.
    In diesem Fall würde ein Unterhaltsanspruch von CHF 1'500.– bestehen. Sollte das Einkommen nicht zur Deckung des gesamten Bedarfs ausreichen, liegt ein Mankofall vor. Das Gericht kann in solchen Fällen das Manko feststellen – der Fehlbetrag kann dann unter Umständen über die Sozialhilfe gedeckt werden. Zuvor wird geprüft, ob die Erwerbsfähigkeit beider Parteien vollständig ausgeschöpft wurde.

    Fazit: Unterhaltsberechnung ist individuell

    Familienrecht: Die Berechnung von Unterhaltsbeiträgen im Schweizer Scheidungsrecht ist komplex und vom Einzelfall abhängig. Für eine faire und rechtssichere Regelung empfiehlt sich die Unterstützung durch spezialisierte Fachpersonen. Benötigen Sie rechtliche Beratung bei Trennung oder Scheidung? Unsere erfahrenen Anwältinnen und Anwälte stehen Ihnen gerne zur Seite – kompetent, diskret und zielorientiert.